Im Altstadtbereich von Zschopau bestehen
ein 14 ha großes förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet
"Altstadt Zschopau", in dem ein Sanierungsverfahren nach
BauGB im klassischen Verfahren durchgeführt wird sowie ein 32
ha großes Erhaltungsgebiet "Denkmalgeschützte Altstadt"
nach § 172 BauGB zur Wahrung der städtebaulichen Eigenart
des Gebietes. Das Erhaltungsgebiet schließt das Sanierungsgebiet
im Wesentlichen ein.
Für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
in diesen Gebieten stehen der Stadt Zschopau Fördermittel des
Bundes und des Landes im Rahmen der Programme "Städtebauliche
Erneuerung" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz"
zur Verfügung, welche die Stadt zusammen mit ihrem Eigenanteil
sowohl für öffentliche Maßnahmen als auch für
Zuschüsse zu Maßnahmen privater Grundstückseigentümer
einsetzen kann.
Zuwendungsfähig im Sinne eines Zuschusses zu den Baukosten sind
Modernisierung und Instandsetzung, Umnutzung bzw. Aus und Umbau von
Gebäuden und baulichen Anlagen, Maßnahmen an Grün
und Außenanlagen der Objekte, Quartiersentkernung und neugestaltung
Sicherungsmaßnahmen sowie in Ausnahmefällen notwendige
bauliche Ergänzungen (Neubau).
Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben und der möglichen
Kostenerstattung richtet sich im wesentlichen nach § 177 Abs.
4 und 5 BauGB. Bauherren im betreffenden Gebiet ist eine rechtzeitige
(vor Beginn der Maßnahmen) Beratung im Bauamt der Stadtverwaltung
oder beim Sanierungsbeauftragten, der Gesellschaft für Stadt-
und Landesentwicklung mbH (GSL), zu empfehlen, um sich über diese
Fördermöglichkeiten individuell für das Vorhaben und
die geplanten Maßnahmen zu informieren.
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