Förderung im Denkmalschutzgebiet
Im Altstadtbereich von Zschopau bestehen ein 14 ha großes förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Altstadt Zschopau", in dem ein Sanierungsverfahren nach BauGB im klassischen Verfahren durchgeführt wird sowie ein 32 ha großes Erhaltungsgebiet "Denkmalgeschützte Altstadt" nach § 172 BauGB zur Wahrung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes. Das Erhaltungsgebiet schließt das Sanierungsgebiet im Wesentlichen ein.

Für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme in diesen Gebieten stehen der Stadt Zschopau Fördermittel des Bundes und des Landes im Rahmen der Programme "Städtebauliche Erneuerung" sowie "Städtebaulicher Denkmalschutz" zur Verfügung, welche die Stadt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowohl für öffentliche Maßnahmen als auch für Zuschüsse zu Maßnahmen privater Grundstückseigentümer einsetzen kann.

Zuwendungsfähig im Sinne eines Zuschusses zu den Baukosten sind Modernisierung und Instandsetzung, Umnutzung bzw. Aus und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen, Maßnahmen an Grün und Außenanlagen der Objekte, Quartiersentkernung und neugestaltung Sicherungsmaßnahmen sowie in Ausnahmefällen notwendige bauliche Ergänzungen (Neubau).

Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben und der möglichen Kostenerstattung richtet sich im wesentlichen nach § 177 Abs. 4 und 5 BauGB. Bauherren im betreffenden Gebiet ist eine rechtzeitige (vor Beginn der Maßnahmen) Beratung im Bauamt der Stadtverwaltung oder beim Sanierungsbeauftragten, der Gesellschaft für Stadt- und Landesentwicklung mbH (GSL), zu empfehlen, um sich über diese Fördermöglichkeiten individuell für das Vorhaben und die geplanten Maßnahmen zu informieren.