Die
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch
baulicher Anlagen sind meist genehmigungspflichtig.
Die Errichtung baulicher Anlagen ohne diesen erforderlichen
"Freibrief" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann
mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko,
dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme
wieder beseitigt werden muß.
Ob die Errichtung oder Änderung von bauliche
Anlagen genehmigungs-bedürftig sind bzw. Informationen über
die Genehmigungserteilung erhalten Sie in der Stadtverwaltung Zschopau
im Bauamt.