Überblick rechtliche Grundlagen

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sind meist genehmigungspflichtig.

Die Errichtung baulicher Anlagen ohne diesen erforderlichen "Freibrief" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muß.

Ob die Errichtung oder Änderung von bauliche Anlagen genehmigungs-bedürftig sind bzw. Informationen über die Genehmigungserteilung erhalten Sie in der Stadtverwaltung Zschopau im Bauamt.