Die Fundgegenstände werden 6 Monate aufbewahrt. Bei Abholung (Aushändigung an Verlierer/Eigentümer/Finder) erhebt die Stadtverwaltung eine Aufbewahrungsgebühr:
bei Gegenständen bis 500 Euro Wert: 2% des Wertes, mindestens jedoch 5,00 Euro
bei Gegenständen über 500 Euro Wert: 2% v. 500 Euro + 1% vom Mehr-Wert über 500 Euro
Tiere: 2% vom Wert, mindestens jedoch die Unterbringungskosten