fehlende Fahrbahnmarkierung
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Ist mir bereits seit Jahren aufgefallen, vorallem bei Dunkelheit und dazu noch Gegenverkehr von oben kommend,fährt man quasi blind die Straße entlang, da keinerlei Seitenmarkierung etc zur Orientierung vorhanden ist. Bisher war ich der Annahme, dass dies mal gemacht wird. Jetzt bitte ich mal darum, das Teilstück ordentlich zu markieren.Karte
fehlende Fahrbahnmarkierung
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Vielen Dank für Ihren Hinweis zur Fahrbahnmarkierung im Bereich der Fritz-Heckert-Straße. Wir haben Ihre Meldung aufgenommen.
Das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen – etwa Leitlinien (Zeichen 340 StVO) oder Fahrbahnbegrenzungen (Zeichen 295 StVO) – gilt rechtlich als Anordnung von Verkehrszeichen im Sinne des § 45 StVO. Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind derartige Anordnungen nur zulässig, soweit dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist; ein allgemeines Orientierungsinteresse oder subjektives Unsicherheitsgefühl genügt hierfür nicht.
Im Rahmen des eingeleiteten Prüfverfahrens werden folgende Aspekte untersucht:
Die messtechnisch erfasste Fahrbahnbreite von ca. 6,40 bis 6,75m lässt eine Leitlinie technisch zu (VwV-StVO zu Zeichen 340: Mindestrestbreite 3,00 je Richtung). Zu prüfen ist jedoch, ob eine optisch wahrgenommene Fahrbahnverengung Ausweichmanövern auf das unbefestigte Bankett Vorschub leisten würde.
Innerorts kommt der Straßenbeleuchtung nach allgemeiner Verwaltungspraxis die primäre Funktion der Orientierungssicherung bei Dunkelheit zu. Wir prüfen daher Funktionsfähigkeit und Ausleuchtungsgrad der vorhandenen Beleuchtungsanlagen im betroffenen Abschnitt.
Zur objektiven Beurteilung einer konkreten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO fordern wir eine Stellungnahme der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizeidirektion zur örtlichen Unfalllage an.
Nach Abschluss der fachlichen und rechtlichen Prüfung sowie einer abschließenden Bewertung werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden.