Bis auf Weiteres erfolgt Erstregistrierung für Ukrainische Flüchtlinge nur noch mit triftigem Grund im Erzgebirgskreis
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen sich über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen registrieren lassen. Für Ankommende im Erzgebirgskreis ist die Erstregistrierung bis auf Weiteres ausschließlich mit triftigem Grund möglich.
Seit Kriegsbeginn bis zum 5. August 2022 haben 3.709 Flüchtlinge aus der Ukraine im Erzgebirgskreis Zuflucht gefunden. In Sachsen wurden mehr als 52.000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Insbesondere in den Monaten März, April und Mai 2022 war die Anzahl der Flüchtlinge so hoch, dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen zur geordneten Aufnahme und Verteilung innerhalb des Freistaates Sachsen nicht ausreichten und Schutzsuchende den direkten Weg in den Landkreis suchten.
Gegenwärtig werden ukrainische Flüchtlinge aufgrund des übererfüllten Kontingents nach dem bundesweiten Schlüssel nicht mehr nach Sachsen verteilt und die Zahl der täglich in Sachsen ankommenden Flüchtlinge aus der Ukraine ist deutlich rückläufig, sodass ein reguläres Aufnahmeverfahren im Freistaat Sachsen wieder möglich ist. Neuankommende haben sich vor diesem Hintergrund über die sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen zu registrieren. Anschließend werden die Personen durch die Landesdirektion nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf andere Bundesländer beziehungsweise die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt. Die Registrierung über die Erstaufnahmeeinrichtungen soll unter anderem dazu beitragen eine ausgewogene Verteilung der Geflüchteten sowie einen zügigen Übergang in den Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II beziehungsweise Sozialgesetzbuch XII zu gewährleisten.
Bis auf Weiteres können sich Geflüchtete aus der Ukraine im Erzgebirgskreis nur noch registrieren, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf ihre aktuelle Lage zutrifft und dazu ein entsprechender Nachweis übermittelt wird:
- Familienangehörige 1. Grades leben bereits im Erzgebirgskreis. Das sind Eltern oder Kinder, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Geschwister (Nachweis: Kopie der Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung der Familienangehörigen)
- Arbeitsaufnahme im Erzgebirgskreis (Nachweis: formlose Absichtserklärung des Arbeitsgebers zur Beschäftigung oder Arbeitsvertrag im Entwurf)
- Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen darf keine Wohnsitzauflage für eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis vorliegen.
Der jeweilige Nachweis ist mit der Anmeldung per E-Mail an anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden. Hinweise zur Anmeldung erhalten Sie unter: www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe
Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist eine Erstregistrierung in der Ausländerbehörde des Erzgebirgskreises nicht möglich. Um im Zuge des Schutzgesuchs zu einer geordneten Aufnahme und Erstregistrierung zu kommen, sind die betroffenen Personen angehalten sich in einer der nachstehenden Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden:
- Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz
- Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig, Außenstelle Mockau III, Graf-Zeppelin-Ring 6, 04356 Leipzig
- Erstaufnahmeeinrichtung Dresden, Stauffenbergallee 2 b, 01099 Dresden
Zu beachten gilt ab sofort, dass die vorübergehende private Unterbringung im Landkreis, das Vorliegen eines Mietvertrages oder die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt keine ausreichenden Gründe für eine Erstregistrierung sind. Weiterhin gilt, dass gegenwärtig mit der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung die Weiterleitung beziehungsweise Verteilung in ein anderes Bundesland oder in einen anderen sächsischen Landkreis erfolgen kann.
Geldspenden bitte an:
Große Kreisstadt Zschopau: Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE38 8705 4000 3202 0000 38 Stichwort: Spende Ukraine (bitte Ihre Adresse mit angeben für die Spendenbescheinigung)
Sach- und Kleiderspenden
Diese werden auf dem Petermannweg 5, Erdgeschoss, entgegengenommen.
Öffnungszeiten: Di.: 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Fr. 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Sachspendenformular
Weiteres Spendenangebot machen
FORMULARE / форми
MELDUNG WOHNRAUM
Nach wie vor wird Wohnraum für die Flüchtlinge aus der Ukraine gesucht. Hier das entsprechende Formular:
BILDERWÖRTERBUCH / картинний словник