Informationen zur 20. Sitzung des Stadtrates der Motorradstadt Zschopau vom 04.03.2026

 

Die Verwaltung informierte:

 

 

Oberbürgermeister:

OB Sigmund hat erneut Widerspruch gegen den abgelehnten Beschluss zur Elternbeitragssatzung ((Sonder)-Sitzung des Stadtrates am 24.02.2026) eingereicht. Die Unterlagen sind nunmehr an die Rechtsaufsicht zur Prüfung und Entscheidung übersandt worden.

 

Hauptamt:

Der Bauabschnitt 1 des Breitbandanschlusses im Bereich An den Anlagen wird voraussichtlich bis zum 26.03. fertiggestellt. Der Bauabschnitt 2 im Bereich des Marktgässchens und der bestehenden Vollsperrung der Rudolf-Breitscheid-Straße bis zum 20.03. verlängert.

Ab dem 30.03.2026 kommt es zur Sperrung der Beethovenstraße Höhe Hausnummer 28 aufgrund des Abbruches der Trafostation.

Ab dem 06.04.2026 reist der Schaustellerverband für das diesjährige Frühlingsfest an. Ab diesem Tag ist der Parkplatz an den Anlagen voll gesperrt.

Die wiederholte illegale Entsorgung von abgepackter Suppe in öffentlichen Papierkörben hat ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht. Seit ca. einem dreiviertel Jahr werden nahezu identische, doppelt verpackte Suppenbeutel in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets entsorgt – zuletzt wieder mit zunehmender Häufigkeit. Die Folgen sind gravierend: Beim Transport und in der Müllpresse platzen die Beutel regelmäßig auf. Müllfahrzeuge werden massiv verschmutzt, es entstehen erhebliche Geruchsbelästigungen und zusätzliche Reinigungskosten. Besonders bei steigenden Temperaturen stellt dies eine unzumutbare Belastung für die Mitarbeiter des Bauhofs dar. Schwerpunkte der Vorfälle sind der Bereich um den Spielplatz Lessingstraße, das angrenzende Wohngebiet, das Neubaugebiet, die Bushaltestelle am Berufsschulzentrum sowie die Johann-Gottlob-Pfaff-Straße und im Park An den Anlagen.

 

Kämmerei:

Der Kämmerer hat zum 02.03.2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre bedeutet, dass ein Teil der im Haushalt eingeplanten Ausgaben vorübergehend nicht oder nur mit besonderer Zustimmung in Anspruch genommen werden darf. Die Mittel bleiben zwar grundsätzlich im Haushalt enthalten, ihre Verwendung wird jedoch eingeschränkt, um die Liquidität der Stadt zu sichern.

Mit einer solchen Maßnahme reagiert die Verwaltung auf eine angespannte Finanzsituation oder auf das Ziel, den geplanten Zahlungsmittelbestand einzuhalten. Durch die Sperre sollen Ausgaben reduziert bzw. zeitlich verschoben werden, damit der Haushalt ohne zusätzliche Kreditaufnahme oder ohne Aufstellung eines Nachtragshaushaltes eingehalten werden kann.

Im konkreten Fall betrifft die Sperre 715.000 € bzw. rund 3,5 % der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts.